Nach der 12. BayIfSMV §20 sind ab dem 15. März 2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Präsenzveranstaltungen der Erwachsenenbildung möglich.
Zwingende Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept. Führungen aller Art sind nach §11 Abs. 3 untersagt.
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